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Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB )

 

1. Es gelten die Preise des jeweiligen individuellen Angebots. Alle Angebote erfolgen freibleibend. Die

Lieferungen und Leistungen erfolgen nach schriftlicher Auftragsbestätigung durch Boabab Partyservice.

So weit ein Angebot nicht individuell erstellt worden ist, gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste das letze Angebot

Mit dem Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren die alten Preise ihre Gültigkeit.

Aufträge, die noch auf der Basis der alten Preisliste erteilt und angenommen worden sind, werden unabhängig

von Erscheinen der neuen Preisliste noch auf der Basis der alten Preisliste ausgeführt.

Alle Preise sind Nettopreise in Euro, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so weit nicht im Angebot etwas

anderes vermerkt ist.

Getränke können als Kommissionsware geliefert werden.

Angebrochene Flaschen und Fässer werden in diesem Fall als verbraucht berechnet und zurückgenommen.

2. Bis zu einem Auftragswert von 250,00 Euro wird ein Mindermengenzuschlag in Höhe von 10,00 € in Rechnung

gestellt. Innerhalb des Stadtgebietes Bonn liefern wir ebenerdig  für 30,-€. Außerhalb dieses Gebietes 

berechnen wir eine gestaffelte Anlieferpauschale. An Sonn-und Feiertagen liefern wir erst ab einen Bestellwert

von 300,00 €. Zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr berechnen wir einen Nachtzuschlag von 30,00 € / Std.

3. Die Anlieferung der Bestellung erfolgt zu der vereinbarten Lieferzeit. Eine Abweichung zwischen der

tatsächlichen und der vereinbarten Lieferzeit von bis zu 30 Minuten gilt dabei noch als vertragsgemäß. Für

Schäden infolge von Lieferzeitverzögerungen haftet  Baobab  Partyservice nur bei Vorsatz und grober

Fahrlässigkeit. Für Lieferzeitverzögerungen, die aufgrund höherer Gewalt nicht vorhersehbar eintreten

(z. B. plötzlich auftretende Verkehrsbehinderungen) haftet Baobab Partyservice nicht.

4. Die angelieferten Speisen und Getränke werden von dem Baobab Partyservice nach den in Deutschland

geltenden lebensmittelrechtlichen Bestimmungen hergestellt und befinden sich bei der Anlieferung beim Kunden

in einem ordnungsgemäßen Zustand. Die Lebensmittel sind zum umgehenden Verzehr bestimmt. Nach der

Anlieferung beim Kunden trägt deshalb dieser die alleinige Verantwortung für die sachgerechte Lagerung, den

umgehenden Verzehr und die hygienisch einwandfreie Behandlung der gelieferten Speisen und Getränke. Die

Baobab Partyservice übernimmt nach der erfolgten Auslieferung keine Haftung für eine Veränderung oder

Verschlechterung der gelieferten Speisen und Getränke, die auf eine fehlerhafte Lagerung, einen

unsachgemäßen hygienischen Umgang oder einen verspäteten Verzehr durch den Kunden zurückzuführen sind.

5. Die angelieferte Ware ist durch den Kunden unverzüglich zu untersuchen. Festgestellte Mängel sind der

Baobab Partyservice  gegenüber unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde eine derartige Anzeige, so gilt

die gelieferte Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der ersten

Untersuchung nicht erkennbar war. Derartige Mängel müssen spätestens an dem Werktag, der auf die

Auslieferung folgt, bei  dem Boabab Partyservice  schriftlich angezeigt werden.

6. Bei Erstbestellern erfolgt die Zahlung bei Anlieferung der Ware sofort rein netto; sonst bar oder gegen

Rechnung.Eine Einzahlung  von 50% ist eine Woche  vor der Lieferung fällig.

Bei einem Auftragswert von mehr als 5.000,00 Euro sind 60 Prozent des Auftragswertes zwei

Wochen vor dem Liefertermin und der Restbetrag mit Stellung der Schlussrechnung zur Zahlung fällig.

Bei der Stornierung des Auftrags bis zu fünf Kalendertagen vor dem vereinbarten Liefertermin ist ein

pauschalierter Schadenersatz in Höhe von 30 Prozent des Auftragswertes zu zahlen. Bei einer Stornierung des

Auftrags weniger als drei Kalendertage vor dem vereinbarten Liefertermin sind 80 Prozent des Auftragswertes

als pauschalierter Schadenersatz zu zahlen. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass dem oabab Partyservice kein oder nur ein wesentlich geringerer als der pauschalierte Schaden entstanden ist.

7. Leihgeräte: Sämtliche Leihgeräte bleiben im Eigentum der Firma Baobab Partyservice und werden nach

Vereinbarung wieder abgeholt bzw. zurückgebracht. Ist es uns am vereinbarten Termin von Seiten des

Bestellers her nicht möglich, die Leihgeräte abzuholen, obliegt die Rückgabe dem Besteller oder wird

kostenpflichtig. Nach sieben Tagen gelten nicht zurückgegebene Leihgeräte oder Geschirr als Verlust. Verlust

oder Beschädigung geht zu Lasten des Bestellers und wird nach der Verlustpreisliste berechnet. Beschädigung

gilt als Verlust.

8. Sollten Teile des Vertrages ganz oder teilweise nichtig sein oder werden, gilt der Vertag als solcher und die

restlichen Bestimmungen weiterhin. Die nichtigen Stellen sollen durch Zusatzbestimmungen ersetzt werden.

9. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum der Firma  Baobab

10. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Bonn. Preisliste ist gültig ab dem 01.03.2011

 

Kontakt:


Alphonsine Kayinamura
Bahnhofstr.4

53340 Meckenheim bei Bonn

 

 

 

Handy Nr. 015209025934

 

Email:

info@baobab-partyservice.de