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Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB )
1. Es gelten die Preise des jeweiligen individuellen Angebots. Alle Angebote erfolgen freibleibend. Die Lieferungen und Leistungen erfolgen nach schriftlicher Auftragsbestätigung durch Boabab Partyservice. So weit ein Angebot nicht individuell erstellt worden ist, gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste das letze Angebot Mit dem Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren die alten Preise ihre Gültigkeit. Aufträge, die noch auf der Basis der alten Preisliste erteilt und angenommen worden sind, werden unabhängig von Erscheinen der neuen Preisliste noch auf der Basis der alten Preisliste ausgeführt. Alle Preise sind Nettopreise in Euro, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so weit nicht im Angebot etwas anderes vermerkt ist. Getränke können als Kommissionsware geliefert werden. Angebrochene Flaschen und Fässer werden in diesem Fall als verbraucht berechnet und zurückgenommen. 2. Bis zu einem Auftragswert von 250,00 Euro wird ein Mindermengenzuschlag in Höhe von 10,00 € in Rechnung gestellt. Innerhalb des Stadtgebietes Bonn liefern wir ebenerdig für 30,-€. Außerhalb dieses Gebietes berechnen wir eine gestaffelte Anlieferpauschale. An Sonn-und Feiertagen liefern wir erst ab einen Bestellwert von 300,00 €. Zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr berechnen wir einen Nachtzuschlag von 30,00 € / Std. 3. Die Anlieferung der Bestellung erfolgt zu der vereinbarten Lieferzeit. Eine Abweichung zwischen der tatsächlichen und der vereinbarten Lieferzeit von bis zu 30 Minuten gilt dabei noch als vertragsgemäß. Für Schäden infolge von Lieferzeitverzögerungen haftet Baobab Partyservice nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Lieferzeitverzögerungen, die aufgrund höherer Gewalt nicht vorhersehbar eintreten (z. B. plötzlich auftretende Verkehrsbehinderungen) haftet Baobab Partyservice nicht. 4. Die angelieferten Speisen und Getränke werden von dem Baobab Partyservice nach den in Deutschland geltenden lebensmittelrechtlichen Bestimmungen hergestellt und befinden sich bei der Anlieferung beim Kunden in einem ordnungsgemäßen Zustand. Die Lebensmittel sind zum umgehenden Verzehr bestimmt. Nach der Anlieferung beim Kunden trägt deshalb dieser die alleinige Verantwortung für die sachgerechte Lagerung, den umgehenden Verzehr und die hygienisch einwandfreie Behandlung der gelieferten Speisen und Getränke. Die Baobab Partyservice übernimmt nach der erfolgten Auslieferung keine Haftung für eine Veränderung oder Verschlechterung der gelieferten Speisen und Getränke, die auf eine fehlerhafte Lagerung, einen unsachgemäßen hygienischen Umgang oder einen verspäteten Verzehr durch den Kunden zurückzuführen sind. 5. Die angelieferte Ware ist durch den Kunden unverzüglich zu untersuchen. Festgestellte Mängel sind der Baobab Partyservice gegenüber unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde eine derartige Anzeige, so gilt die gelieferte Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der ersten Untersuchung nicht erkennbar war. Derartige Mängel müssen spätestens an dem Werktag, der auf die Auslieferung folgt, bei dem Boabab Partyservice schriftlich angezeigt werden. 6. Bei Erstbestellern erfolgt die Zahlung bei Anlieferung der Ware sofort rein netto; sonst bar oder gegen Rechnung.Eine Einzahlung von 50% ist eine Woche vor der Lieferung fällig. Bei einem Auftragswert von mehr als 5.000,00 Euro sind 60 Prozent des Auftragswertes zwei Wochen vor dem Liefertermin und der Restbetrag mit Stellung der Schlussrechnung zur Zahlung fällig. Bei der Stornierung des Auftrags bis zu fünf Kalendertagen vor dem vereinbarten Liefertermin ist ein pauschalierter Schadenersatz in Höhe von 30 Prozent des Auftragswertes zu zahlen. Bei einer Stornierung des Auftrags weniger als drei Kalendertage vor dem vereinbarten Liefertermin sind 80 Prozent des Auftragswertes als pauschalierter Schadenersatz zu zahlen. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass dem oabab Partyservice kein oder nur ein wesentlich geringerer als der pauschalierte Schaden entstanden ist. 7. Leihgeräte: Sämtliche Leihgeräte bleiben im Eigentum der Firma Baobab Partyservice und werden nach Vereinbarung wieder abgeholt bzw. zurückgebracht. Ist es uns am vereinbarten Termin von Seiten des Bestellers her nicht möglich, die Leihgeräte abzuholen, obliegt die Rückgabe dem Besteller oder wird kostenpflichtig. Nach sieben Tagen gelten nicht zurückgegebene Leihgeräte oder Geschirr als Verlust. Verlust oder Beschädigung geht zu Lasten des Bestellers und wird nach der Verlustpreisliste berechnet. Beschädigung gilt als Verlust. 8. Sollten Teile des Vertrages ganz oder teilweise nichtig sein oder werden, gilt der Vertag als solcher und die restlichen Bestimmungen weiterhin. Die nichtigen Stellen sollen durch Zusatzbestimmungen ersetzt werden. 9. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum der Firma Baobab 10. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Bonn. Preisliste ist gültig ab dem 01.03.2011
Kontakt: Alphonsine Kayinamura 53340 Meckenheim bei Bonn
Handy Nr. 015209025934
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